Nach der "Verpuffung", die sich unter Tage bei der Versatztätigkeit der Firma GTS Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG (GTS) in Teutschenthal am Freitagvormittag, dem 8. November 2019, ereignete, konnten alle Bergleute gerettet werden. Das ist eine gute Nachricht. Die Bürger von Teutschenthal und Angersdorf und den umliegenden Gemeinden wünschen den beiden Verletzten gute Genesung.

 

Durch die für die GTS profitable Versatztechnologie, bei der Giftmüll in die alten Kali- und Steinsalzabbaue eingebracht wird, sind aber nach wie vor die Menschen und die Umwelt der Region durch Ausgasungen und Filterstäube belastet. Wir wissen bis heute nicht vollumfänglich, welche Stoffe wieder an die Tagesoberfläche gelangen. Unsere Bemühungen, belastbare und glaubwürdige Belege für die Ungefährlichkeit der Ausgasungen zu erhalten, scheiterten bisher. Das gegenwärtige Problem wird lediglich auf die Geruchssituation reduziert. Nicht die Gerüche sind das vordergründige Problem, sondern die vielen Giftstoffe, die für sich und/oder durch neu entstandene chemische Verbindungen bei den ablaufenden Reaktionen unter Tage so gefährlich sind. GTS, LAGB (Landesamt für Geologie und Bergwesen) und Wirtschaftsministerium erwecken den Eindruck des Hinhaltens und Beschwichtigens. Die nun eingeleitete Rasterbegehung nach GIRL wird ein weiteres Jahr dauern, ohne dass sich für die Menschen und die Umwelt der Region etwas verändert.

 

Die Tatsache, dass auch viele überregionale Medien das Teutschenthaler Unglück meldeten und vor Ort nachfragten, deutet auf eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit bezüglich der Unvernünftigkeit des Giftmüllversatzes in Salzbergwerken hin. Alte Salzbergwerke eignen sich wegen der Gefahr von Wassereinbrüchen nicht für die Einlagerung von Giftstoffen, da künftig die Biosphäre kontaminiert werden kann. "Langzeitsicherheitsnachweise" sind daher nur Langzeitsicherheitswünsche.

 

Den laut Langzeitsicherheitsnachweis ausgeschlossenen Kontakt mit der Biosphäre belegen schon jetzt die nicht endenden Ausgasungen und Feinstaubfreisetzungen sowie das „Verpuffungs“-Unglück vom 08.11.2019 selbst, bei dem zum Unglückszeitpunkt von Anwohnern „verbrannte Gerüche“ über Tage wahrgenommen wurden.

 

Der geplante Bau eines Schornsteins, der die "Geruchsbelästigung im Umfeld" senken soll ("Mitteldeutsche Zeitung" vom 09.11.2019), hat nach Auffassung der Bürgerinitiatve die Aufgabe, Proteste der Angersdorfer Bürger zu verhindern. Die dann weiträumiger verbreiteten und somit verdünnten Ausgasungen und Stäube, die damit die Stadt Halle erreichen werden, sollen die Belastungen für die Angersdorfer Anwohner minimieren – so haben das LAGB und Wirtschaftsministerium es genehmigt. Dies steht in Widerspruch zur Festlegung, dass Angersdorf das Frischlufteinzugsgebiet für die Stadt Halle bildet, was recherchiert werden kann.

 

Aus Vorsorgegründen sind für die Gesundheit der Anwohner, wie bei jeder industriellen Anlage, Filter einzusetzen. Der Begründung, dass Vorsorgemaßnahmen bei einem Bergwerksbetrieb nicht notwendig seien, widerspricht der Versatztätigkeit und das Ablaufen chemischer Reaktionen der giftigen Abfallstoffe. In diesem Bergwerk erfolgt kein bergmännischer Abbau eines Rohstoffs, sondern die Deponierung von giftigen Stoffen, die ohne spezielle Absicherung nicht an der Oberfläche gelagert werden können, ohne eine Umweltbelastung hervorzurufen. Offensichtlich wird der Giftstoffversatz technologisch nicht beherrscht, weshalb es zu der sogenannten „Verpuffung“ kam, bei der laut Pressekonferenz der Polizei und der GTS ein Bergmann durch „herumfliegendes Gestein im Gesicht“ verletzt wurde.

 

"Giftmülllager gegen Gebirgsschlag" war eine Überschrift in der "Mitteldeutschen Zeitung" vom Tag nach der „Verpuffung“ (09.11.2019). Die Diktion auch vieler Veröffentlichungen anderer Medien ist, dass der Versatz mit Giftmüll alternativlos sei: Nur mit den Stoffen, die die GTS derzeit einlagert, könne man einen Gebirgsschlag verhindern. Dem widerspricht die Bürgerinitiative und Anwohnerschaft nachdrücklich.

 

Die Mitglieder der Bürgerinitiative fordern erstens einen sofortigen Stopp des Giftmüllversatzes, auch weil eine benannte Ungefährlichkeit der Ausgasungen bis heute von unabhängigen Gutachtern nicht nachgewiesen wurde!

 

Die zweite Forderung lautet deshalb, die umgehende Entwicklung einer Technologie für den Versatz mit ungefährlichen Stoffen (Haldenmaterial, Bauschutt) zu beginnen! Es stimmt auch nicht, dass der Versatz mit ungefährlichen Stoffen Arbeitsplätze vernichte, wie die GTS behauptet. Er ist nur bei weitem nicht so profitabel.

 

Noch schlimmer scheint es zu werden, wenn die GTS künftig "freigemessene" Abfälle als Bergversatz einbringt, ebenso sogenannte "ASSE-Abwässer" aus den alten Salzstöcken der ASSE aus Niedersachsen, wo eingelagerter Atommüll das Grundwasser im angeblich trockenen Bergwerk kontaminiert hat. "Freigemessene" Abfälle sind "Rückbaumassen kerntechnischer Anlagen", also radioaktive Abfälle von AKW- und KKW-Abrissmaßnahmen, die solange konditioniert (verdünnt) werden, bis sie einen sogenannten Schwellenwert von höchstens 10 Mikrosievert pro Jahr als "zulässigen" Grenzwert ausweisen. "Freigemessen" bedeutet aber nicht, frei von Radioaktivität. Diese verschwindet nicht, indem man sie per Gesetz unkenntlich macht. Wissenschaftlicher Konsens ist inzwischen, dass es keine für den menschlichen Organismus unschädliche Radioaktivität unterhalb eines Schwellenwertes gibt.

 

Die GTS plant den Versatz "freigemessener" Abfälle. Dazu hat sie aktiv an der Gesetzesänderung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mitgewirkt. Die Anwaltskanzlei Versteyl (avr) hat im Auftrag der GTS eine Stellungnahme zum Referentenentwurf und einen Vorschlag zur Formulierung für eine Novelle der Strahlenschutzverordnung "Entsorgung von spezifisch freigegebenen Rückbaumassen kerntechnischer Anlagen-Verwertung im Versatzbergwerk als langzeitsichere, gleichwertige Alternative zur Deponierung" erarbeitet und Formulierungsvorschläge zur Novelle der Strahlenschutzverordnung erarbeitet.

 

Das Umweltbundesamt hat die Strahlenschutzverordnung mit Wirkung zum 31.12.2018 neu gefasst. Demnach ist nun eine Freigabe von radioaktiv kontaminierten Stoffen im Einzelfall auch für den Einsatz in Grubenbauen nach der Versatzverordnung möglich.

 

Wir fordern somit drittens den sofortigen Stopp des Versatzes mit "freigemessenen" Abfällen und "ASSE-Abwässern"!

 

Die genannten drei Forderungen richten die Mitglieder der Bürgerinitiative an die verantwortlichen Entscheidungsträger im Land Sachsen-Anhalt, die für die Genehmigung zuständig sind. Die Gesundheit der Menschen ist nicht verhandelbar. Das müssen die Verantwortlichen endlich akzeptieren.

 

Der 8. November 2019 sollte nicht nur Anstoß zur Verhinderung weiterer Unglücksereignisse sein, bei denen Menschen unmittelbar zu Schaden kommen. Über die Sicherheit der Einlagerungstechnologie ist vielmehr ernsthaft nachzudenken. Leider wurde der Versatzbetrieb bereits am 11.11.2019 mit Genehmigung des LAGB wieder aufgenommen, obwohl die Ermittlungen zum Unglück noch laufen. Die Unglücksursache ist daher viertens lückenlos aufzuklären und es sind sofortige Konsequenzen bezüglich der Genehmigungen zu ziehen.

 

Der Vorstand der BI

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