Pressemitteilung

 

Unterlassungsklage der GTS: Rechtsstreit vor dem LG Hamburg endet mit Vergleich

Im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg haben sich die GTS und die Bürgerinitiative - zur Vermeidung einer längeren Auseinandersetzung durch die Instanzen - auf eine Kompromisslösung verständigt.

Das Landgericht hatte zuvor in der mündlichen Verhandlung vom 15.04. signalisiert, dass es eher dazu tendiere, die von der GTS angegriffene Äußerung der Bürgerinitiative vom 10.11.2010 unter den Schutz der Meinungsfreiheit zu stellen. Der Bevollmächtigte der GTS hatte daraufhin erklärt, im Fall eines abweisenden Urteils seiner Mandantschaft zu empfehlen, vor dem OLG Hamburg Berufung einzulegen. Auf Anregung des Gerichts kam es dann zu internen Vergleichsverhandlungen, die nun mit dem in der Anlage beigefügten Beschluss des LG Hamburg endeten. Entsprechend den vom Gericht bewerteten geringeren Erfolgsaussichten der Klage übernimmt die GTS 3/4-tel der Kosten des Verfahrens, bei der BI verbleiben noch 1/4-tel.

Inhalt der Einigung ist, dass die Bürgerinitiative die Überschrift der Pressemitteilung vom 11.10.2011 modifiziert. Diese lautet nun:

„Die Vorab-Stellungnahme von Prof. Lux, TU Clausthal widerspricht nach Ansicht der BI der Auffassung der Genehmigungsbehörde und führt aus, dass die Voraussetzungen, unter denen für die Verbringung gefährlicher Abfälle in die Grube Teutschenthal der Langzeitsicherheitsnachweis erteilt wurde, nicht mehr gewährleistet sind. Die BI verlangt von der Genehmigungsbehörde, die Auswirkungen auf die Genehmigung für den Versatz in Teutschenthal nochmals zu prüfen"

Damit ist der mit der Klage verfolgte Unterlassungsanspruch der GTS erledigt.

Der Vorsitzende der BI, Thomas Wisgalla, begrüßte die Einigung als „Rückkehr zur Vernunft“ und als wichtige Voraussetzung für einen sachlich-konstruktiven Dialog in der weiteren Auseinandersetzung um die Zulassung des Dickstoffversatzverfahrens in Angersdorf. Das Anliegen der BI bleibe ebenso gewahrt wie die Kritik an der Genehmigungspraxis der Behörde. Soweit die GTS die Besorgnis vorgetragen habe, dass die ursprüngliche Formulierung den Eindruck erwecken könne, dass der Vorwurf erhoben werde, man lagere in Teutschenthal Stoffe ohne die erforderliche Versatz-Genehmigung ein, werde dem nun durch die neue Formulierung klarstellend Rechnung getragen.

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